Allgemeine Geschäftsbedingungen Jobster

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Jobster, eine Marke der PEC Egli Consulting GmbH (nachfolgend «Jobster», «wir» oder «Auftragnehmer» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie» oder «Auftraggeber» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf unserer Webseite www.jobster.ch (nachfolgend «Website» genannt) angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden.
Die Website wird betrieben von:
Jobster
Eine Marke der PEC Egli Consulting GmbH
Sagenhofweid 6, 6048 Horw
Telefon: +41 511 50 65
Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Jobster behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte.
Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen und mindestens 18 Jahre alt sind.
1. Angebotene Leistungen
Wir erbringen grundsätzlich Leistungen in folgenden Bereichen:
Social Recruiting zur Mitarbeitergewinnung
Social Recruiting ist zurzeit wohl die erfolgversprechendste Methode, um neue Mitarbeitende zu finden, da fast auf Knopfdruck eine schier unvorstellbare grosse Menge an potenziellen Kandidaten/-innen erreicht werden, die aktuell nicht aktiv auf Stellensuche sind.
Unsere PM1-Methode© besteht aus drei Säulen. Ziel ist es, aus passiven Kandidaten aktive Bewerbende zu machen und so die besten Leute für das Unternehmen zu gewinnen.
Säule #1: Online-Werbeanzeigen kombiniert mit klugen psychologischen Hebeln und emotionalen Triggern. Dazu werden potenzielle Kandidaten/-innen insbesondere über deren Bedürfnisse und Schmerzpunkte angesprochen, was sofort Interesse weckt.
Säule #2: Eine authentische und attraktive Employer Brand, die auf Bewerber-/innen magisch anziehend wirkt. Dazu werden die Unternehmens-Benefits auf attraktive Weise präsentiert und potenziellen Kandidaten/-innen einen tieferen Einblick in das Unternehmen ermöglicht.
Säule #3: Um die Hürde für passive Kandidaten/-innen so tief wie möglich zu halten, wird der Bewerbungsprozess massiv verschlankt. Motivationsschreiben und CV werden nicht mehr in der ersten Bewerbungsphase eingefordert. An deren Stelle treten ein ausgeklügeltes Bewerber-Quiz, in welchem die Kandidaten-/innen spielerisch einige Fragen beantworten sowie eine erste persönliche Kontaktaufnahme.
Die drei Phasen unserer Zusammenarbeit
Phase 1: Analyse
In der 1. Phase gibt es eine detaillierte Analyse des Unternehmens und der offenen Stelle(n). In einem Kick-Off-Workshop werden gemeinsam ein Unternehmensprofil sowie ein Wunsch-Mitarbeiter-Avatar erarbeitet. Diese beiden Dokumente dienen als Grundlage für die Umsetzung der Performance Recruiting Kampagne.
Der Kick-Off-Workshop bildet den Startpunkt unserer Zusammenarbeit, dauert ca. 2 Stunden und findet Digital (Google Meet) statt.
Als Vorbereitung für den Workshop erhalten Sie von uns Dokumente. Die Qualität unserer Dienstleistung hängt massgeblich von der Qualität des Unternehmensprofils sowie des Wunsch-Mitarbeiter-Avatars ab. Deshalb ist es enorm wichtig, dass der Fragenkatalog mit der notwendigen Sorgfalt vorbereitet wird.
Weiter werden in der 1. Phase sämtliche notwendigen Unterlagen, Dokumente und Dateien für die Umsetzung der Performance Recruiting Kampagne zusammengetragen.
Phase 2: Erstellung
Sobald sämtliche Unterlagen und Informationen aus der vorherigen Phase vorliegen, starten wir mit der Umsetzung. Aufgrund des Unternehmensprofils und des Wunsch-Mitarbeiter-Avatars entwickeln wir Online-Werbeanzeigen und das Bewerber-Quiz.
Wir erstellen ein interaktives und mobile-optimiertes Bewerber-Quiz, in welchem sich Kandidaten über die Vorzüge des Unternehmens und der Stelle informieren. Die zweite Hälfte dient zur Vorqualifizierung der Bewerber. Der Abschluss bildet ein Kontaktformular, mit welchem sich die Interessenten ganz einfach auf die Stelle bewerben können. Wir übernehmen die inhaltliche, grafische und technische Umsetzung des Quiz.
Gleichzeitig erstellen wir mehrere Facebook- und Instagram-Werbeanzeigen (bspw. Bild-, Karussell- oder Video-Ads). Wir kümmern uns um die inhaltliche, grafische und technische Umsetzung der Werbeanzeigen. Daneben erarbeiten wir ein optimales Targeting, für Ihren Wunsch-Mitarbeitenden, damit genau die Menschen angesprochen werden, die zu Ihrem Unternehmen passen. Für die laufende Kampagnenoptimierung integrieren wir diverse Tracking-Tools, wie den Facebook-Pixel, Customer-Conversions und Google Analytics. Zuletzt installieren wir Reporting-Vorlagen, um die Ergebnisse der Kampagne zu messen.
Die Online-Werbeanzeigen werden auf den Social-Media-Profilen (Facebook- oder Instagram-Seiten, LinkedIn) von Jobster oder des Kunden aufgesetzt und ausgespielt. In jedem Fall aber im Business Manager von Jobster. Das Bewerber-Quiz wird auf einem Server von Jobster bzw. eines Partners gehostet und ist unter einer URL von Jobster erreichbar. Der Zugang zu den Accounts von Jobster ist ausgeschlossen.
Phase 3: Umsetzung
In der dritten Phase werden die Werbeanzeigen und das Bewerber-Quiz online geschaltet. Während der gesamten Dauer übernehmen wir die Betreuung und Optimierung der Kampagne.
Sämtliche Bewerbungseingänge werden durch uns geprüft. Handelt es sich um einen Kandidaten, der alle definierten „Must-haves“ erfüllt, übernehmen wir ein erstes Vorqualifizierung-Telefonat. Handelt es sich nach unserer (subjektiven) Einschätzung, um einen qualifizierten Kandidaten, reichen wir diesen an den Kunden weiter. Dazu erstellen wir ein personalisiertes Bewerberprofil. Sämtliche erhobenen Informationen werden darin übersichtlich dargestellt. Die Übergabe der Bewerber an den Kunden findet per E-Mail statt.
Unterstützung bei der Bild- und Videoproduktion durch Jobster (nach Vereinbarung)
Bilder und Videos sind das Schaufenster zum Unternehmen. Je besser die Qualität der verwendeten Medien, desto höher die Erfolgswahrscheinlichkeit der Recruiting-Kampagne.
Bei Bedarf unterstützen wir unsere Kunden bei der Video- und Bildproduktion. Wir kommen einen halben Tag (ca. 5 Stunden) vor Ort vorbei, um professionelle Video und Bilder zu erstellen, die für die Social Recruiting Kampagne verwendet werden.
Die Nutzung der Bilder und Videos ausserhalb der Recruiting-Kampagne ist ausgeschlossen.
Nicht im Angebot enthaltene Leistungen
Alle nicht explizit oben erwähnten Leistungen, sofern nicht anders beauftragt:
  • Optimieren von Social Media Profilen des Kunden
  • Bild-/Nutzungsrechte der durch Jobster erstellten Werbemedien
  • Anpassungen, Ergänzungen oder Implementierungen an Webseiten des Kunden
Allfällige Mehrpreise werden vorgängig kommuniziert.
3. Annahme der Offerte/Vertragsabschluss
Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 90 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB.
Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch Jobster.
4. Vertragspflichten von Jobster
Die Dienstleistungen von Jobster werden nach bestem Wissen sorgfältig durchgeführt. Jobster übernimmt jedoch keine Gewähr für den Erfolg einer Kampagne. Wir weisen darauf hin, dass kein Erfolgsversprechen mit dem Abschluss des Vertrags verbunden ist. Ansprüche sind ausgeschlossen.
Jobster ist verpflichtet, gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren.
Jobster ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Sie wird den Kunden regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Leistungen informieren und darüber Rechenschaft ablegen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Jobster erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Jobster nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich.
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er Jobster für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.
6. Termine
Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Kunden vereinbart. Der Vertrag über den Leistungsbezug kommt mit der Terminannahmebestätigung für den Kickoff-Workshop zustande.
Jobster behält sich das Recht vor, einen Termin aufgrund unvorhergesehener Umstände (z. B. Krankheitsfälle beim Personal) ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen abzusagen oder zu verschieben.
Sollte der Kunde den vereinbarten Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrnehmen können, hat er diesen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung telefonisch oder per E-Mail abzusagen.
7. Leistungsänderung
Jobster wird Änderungswünsche in der Leistungserfüllung durch den Kunden soweit zumutbar Rechnung tragen.
Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand von Jobster oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.
8. Beizug von Dritten
Jobster ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags Dritte beizuziehen. In diesem Fall sorgt die Jobster dafür, dass die vertraglichen Pflichten von Jobster durch den Dritten eingehalten werden.
9. Vergütung, Spesen und Steuern
9.1 Für Suche nach Mitarbeitenden im Auftrag
Wurde zu Beginn der Zusammenarbeit ein Vertrag zwischen dem Kunden und Jobster zur Suche nach einem Mitarbeitenden abgeschlossen, erfolgt die Vergütung grundsätzlich pauschal zu den im Angebot mitgeteilten Preisansätzen. Jobster behält sich das Recht vor, ihre Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der erstellten Offerte angebotenen Preisansätzen verrechnet.
Soweit eine Festanstellung innerhalb eines befristeten Arbeitseinsatzes bis 6 Monate erfolgt, wird ein Pauschalhonorar nach gegenseitiger Absprache vereinbart.
Spesen und sonstige Auslagen sind in der Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
● Nebenkosten Reisespesen (70 Rp./km).
Die Erfolgsprovision bezieht sich auf das zu erwartende Jahresgehalt bei 100% Zielerreichung (Grundgehalt + Bonus).
Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
9.2 Für die Vermittlung von Kandidaten an Kunden ohne Auftrag
Die folgenden Konditionen gelten, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat eingestellt wird, welcher durch Jobster vermittelt wurde – jedoch vorgängig kein Auftrag für die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und Jobster abgeschlossen wurde. Die Erfolgsprovision für die Vermittlung errechnet sich in diesem Fall in Prozent des Bruttojahresgehaltes der Kandidatin oder des Kandidaten und wird bei Vertragsabschluss wie folgt ermittelt:
• 16% bis zu einem Jahresgehalt von CHF 110'000
• 18% ab einem Jahresgehalt von CHF 110'001
Soweit eine Festanstellung innerhalb eines befristeten Arbeitseinsatzes bis 6 Monate erfolgt, wird ein Pauschalhonorar nach gegenseitiger Absprache vereinbart.
Die Erfolgsprovision bezieht sich auf das zu erwartende Jahresgehalt bei 100% Zielerreichung (Grundgehalt + Bonus) versteht sich exklusive Mehrwertsteuer.
Wird eine Kandidatin oder ein Kandidat durch den Kunden kontaktiert, akzeptiert der Kunde die in diesen AGBs festgehaltene Konditionen und Bedingungen.
Liegen seitens Kunde vor der Zustellung einer Kandidatin oder eines Kandidaten AGBs für die Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern vor, akzeptiert Jobster die AGBs des Kunden mit der Zustellung des Dossiers. In diesem Falle sind die AGB von Jobster nicht gültig.
10. Rechnungsstellung
Jobster stellt für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Steuern wie folgt in Rechnung:
  • Grundpauschale+ Werbebudget: Nach Vertragsunterzeichnung
  • Erfolgsprovision: bei Vertragsunterzeichnung Kandidat/in*
* Werden mehr als ein Kandidat/in eingestellt, wird die Erfolgsprovison pro Kandidat in Rechnung gestellt.
Die Vergütung mit den Spesen und Steuern sind 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
11. Diskriminierungsverbot von Bewerbern
Kandidaten, welche sämtliche, definierten Anforderungen erfüllen, können aufgrund von biologischen Merkmalen («Rasse», Geschlecht, Alter) wie auch kulturelle oder anderweitige Merkmale (Herkunft, Muttersprache, soziale Stellung, Lebensform, religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung) nicht abgelehnt werden, sofern dies für die Erfüllung der Stellen-Aufgaben nicht zwingend notwendig ist und vorgängig durch den Kunden bekannt gegeben wurden.
12. Gewährleistung
Sollte der Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten / der Kandidatin innerhalb der Probezeit aufgrund Nichteignung aufgelöst werden, verpflichtet sich Jobster zur Rückerstattung des bezahlten Honorars wie folgt.
• 100% des bezahlten Honorars bei der Auflösung bei Nichtantritt oder im 1. Monat
• 50% des bezahlten Honorars bei der Auflösung im 2. und 3. Monat
Von dieser Regel ausgenommen sind Fälle, bei denen der Kandidat durch das Verschulden des Kunden nicht antreten kann.
Alternativ steht es dem Kunden frei, die Kampagne um weitere 30 Tage zum Selbstkostenpreis des vereinbarten Werbebudgets laufen zu lassen.
13. Urheberrecht
Das Urheberrecht aller Unterlagen, Dokumente und Inhalte dieser Zusammenarbeit (Werbeanzeigen, Bewerber-Quiz, Wunsch-Mitarbeiter-Avatar, Bewerberprofile) liegt bei Jobster. Nach Beendigung der Kampagne werden die Werbeanzeigen und das Bewerber-Quiz wieder offline geschaltet.
Eigenständige Verwendung, Nachdruck, Kopieren oder Reproduktion (auch auszugsweise) in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Screenshot, Kopieren oder anderes Verfahren) sowie die Einspeicherung, Verarbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung mit Hilfe elektronischer Systeme jeglicher Art, gesamt oder auszugsweise, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Urhebers untersagt.
14. Haftung
Jobster erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. Jobster haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch Jobster haben.
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
15. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen.
Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.
16. Informationspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich Jobster umgehend über alle Umstände zu informieren, die Auswirkungen auf die Personalvermittlung haben können.
Kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten zustande, informiert der Kunde Jobster eigeninitiativ und innerhalb von 5 Werktagen ab Vertragsschluss (zwischen Kunde und Kandidat) in Textform darüber. In diesem Fall übermittelt der Kunde zusätzlich alle für Provisionsberechnung notwendigen Informationen.
17. Laufzeit der Kampagne
Die Werbeanzeigen werden maximal 30 Tage ausgespielt. Sind genügend qualifizierte Bewerbungen eingegangen, kann die Kampagne jederzeit vor Ablauf der 30 Tage beendet werden. Der Ermessensspielraum liegt bei Jobster. Kosten für Werbeanzeigen sind Bestandteil dieses Auftrags.
Bei Bedarf kann die Kampagne durch den Kunden um jeweils 30 Tage zu den vereinbarten Konditionen verlängert werden.
Spätestens 30 Tage nach der letzten Werbeanzeigen-Schaltung gilt die Kampagne als abgeschlossen und kann nicht mehr verlängert werden.
Die Rückzahlung oder Übertragung des Werbebudget auf eine neue Kampagne ist ausgeschlossen. Nach Abschluss eines Auftrags ist ein erneuter Start derselben Kampagne nicht mehr möglich.
18. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass – oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Ansonsten steht es dem Kunden nach Auftragserteilung nicht frei, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Grundpauschale ist ausgeschlossen. Es ist jederzeit möglich, die vertraglich vereinbarte Stelle zu einem späteren Zeitpunkt auszuschreiben.
Soll anstelle der vertraglich vereinbarten Stelle eine neue Stelle ausgeschrieben werden, wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von CHF 3'000 verrechnet.
19. Datenschutz
Jobster erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://jobster-recruitment.ch/datenschutz , welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung.
Für juristische Personen gilt ausschliesslich der Sitz von Jobster als Gerichtsstand.
Horw, 5.2.2024